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Grüne Familienpolitik

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Seit nunmehr 12 Jahren kämpfe ich innerhalb der grünen Partei um eine gerechtere Familienpolitik, die einen Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen von Frauen, Männern und vor allem Kindern schafft. In einem wegweisenden Urteil hat in diesem Jahr der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Verbesserung der rechtlichen Stellung von ledigen Vätern gegenüber Müttern und geschiedenen Vätern verlangt.

Nun hat die grüne Bundestagsfraktion einen Antrag zur Umsetzung eben dieses Urteils eingebracht. Ich habe diesen Antrag sorgfältig gelesen. Er gefällt mir in weiten Teilen gut, aber es gibt auch Kritikpunkte. Diese Kritikpunkte brechen in meinen Augen den von uns GRÜNEN immer propagierten Kurs des Gender Mainstreamings, weil er einseitig Männer in eine schlechtere Position bringt bzw. einseitig als Verursacher benennt:

Punkt 1 sowie der gesamte Antrag räumt Vätern keine Möglichkeit ein, die Vaterschaft einzuklagen. Was hilft ein Klagerecht auf gemeinsame elterliche Sorge, wenn vorher schon die Frau durch einfache Nichtnennung des Vaters jegliche rechtliche Handlungsmöglichkeit des nichtehelichen Vaters aushebeln kann?

Darüber hinaus fehlt die dringend notwendige Einspruchsmöglichkeit gegen eine Freigabe des gemeinsamen Kindes zur Adoption, sofern die Mutter den Namen des Vaters nicht nennt. (wie im Falle Görgülü)

Die Mediation sollte verpflichtend entsprechend dem Cochemer Modell verankert werden.

Wenn das Kind ein eigenständiges Recht auf Übernahme und Ausübung der elterlichen Sorge durch beide Eltern haben soll, dann muss es auch einen unabhängigen, eigenen Anwalt haben.

Der Gewaltschutz sollte vor allem für Kinder explizit benannt werden, weil Kinder zur Hälfte Opfer von Gewalt durch Frauen werden. Natürlich ist der Schutz von allen im Verfahren Beteiligten zu gewähren.

Der Teil mit dem Unterhaltsvorschussgesetz benennt einseitig Männer als Unterhaltsschuldner, obwohl prozentual mehr Frauen unterhaltssäumig sind. Selbst wenn man das nicht annähme, gibt es genügend Fälle, um hier beide Geschlechter zu benennen. Das nicht zu tun, ist fahrlässig, falsch und politisch ein Skandal. Darüber hinaus verkennt dieser Teil, dass selbst bei massiver Sanktionsandrohung und Einschaltung auch privater Inkassounternehmen nur bis ca 1/3 aller Unterhaltsvorschussbeträge rückholbar (ein Beispiel aus Bayern) waren. Dazu gibt es genügend Untersuchungen aus den letzten Jahren. Und es liegt nicht an der Zahlungsunwilligkeit – diese UnterhaltszahlerInnen können schlicht nicht bezahlen. Insofern muss die Einschränkung des Unterhaltsvorschusses auf 72 Monate bzw. max 12. Lebensjahr aufgehoben werden und Unterhaltsvorschuss uneingeschränkt bis zur Vollendung des 25. LJ – analog zur Unterhaltspflicht bei Hartz IV – bezahlt werden.

Schade, dass man die innerparteiliche Fachlichkeit so wenig abruft.

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